Kfz-Haftpflichtversicherung


Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist für Halter eines Kraftfahrzeugs gesetzlich vorgeschrieben. Ihr Schutz deckt im vertraglich festgesetzten Rahmen Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter, die durch die Nutzung des versicherten Fahrzeugs im Straßenverkehr entstehen.

Die Summen für die Mindestdeckung im Schadensfall sind per Gesetz vorgegeben. Hierbei gelten 7,5 Mio. Euro für Personenschäden, 1,12 Mio. Euro für Sachschäden sowie 50.000 Euro für Vermögensschäden.

Da die Tarife für eine Kfz-Haftpflichtversicherung zwischen den verschiedenen Anbietern bei gleicher Leistung stark variieren können, lohnt sich eine Prüfung durch Ihren FVB-Berater.

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Jens Gemeinhardt

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